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Rechtsanwälte in Lilienthal (bei Bremen)

Landkreis Osterholz-Scharmbeck

Erbrecht

Wenn ein Mensch geht, streiten oft die Hinterbliebenen

Nach der ersten Trauer über den Verlust eines Angehörigen oder nahe stehenden Erblassers folgt im zweiten Schritt leider sehr häufig die Auseinandersetzung der Hinterbliebenen über das Erbe. Am Ende geht es - wie so oft - um das materielle Vermögen, das aufgeteilt wird.

Sehr viel Ärger und Probleme ließen sich vermeiden, wenn sich jeder erwachsene Bürger mit juristischer Unterstützung rechtzeitig Gedanken über seinen letzten Willen machen würde. Da der Tod in unserer Kultur meist aus dem täglichen Leben ausgeblendet wird, sind unwillkommene Überraschungen nach dem Tod fast unausweichlich.

Nur rund 20 Prozent der deutschen Bürger haben ein Testament! Für die restlichen 80 Prozent gilt die gesetzliche Erbfolge. Und es spielt am Ende keine Rolle, ob sie die Erbfolge kennen oder für gut befunden hätten.

Eigene letztwillige Verfügungen fallen nicht leicht. Gern schiebt man die Regelung der Rechtsfolgen nach dem eigenen Ableben immer wieder hinaus. Es ist auch uns bewusst, dass der gesamte Bereich sehr sensibel zu behandeln ist - insbesondere wenn es neben der Vermögensnachfolge um Altersvollmachten oder Patientenverfügung geht.

Umso mehr gehören auch die menschlichen Aspekte zu einer gründlichen Beratung.

Wir stehen Ihnen gerne zur Seite bei:

  • Testamentsgestaltung

  • Vermächtnis

  • Beratung über sinnvolle letztwillige Verfügungen

  • Unternehmensnachfolge

  • Ehepartner - Kinder - Pflichtteilsrecht

  • Erbauseinandersetzungen - gerichtlich und außergerichtlich